So funktioniert der Neuanfang

Selbst die größten Probleme sind lösbar, wenn man es versteht sie in kleine Aufgaben zu teilen und nacheinander zu bewältigen. Am schwersten ist dabei oft nur der erste Schritt.

Die Rettung Ihrer Immobilie aus der Zwangsversteigerung – Ihr Neuanfang – kann prinzipiell in vier Phasen eingeteilt werden:

 

Phase 1 – Der erste Schritt

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Nachdem Sie den ersten Schritt zur Rettung ihrer Immobilie gemacht und Kontakt zu uns aufgenommen haben, schildern Sie uns in einem ersten Telefonat ihre aktuelle Situation.

Nach einer ersten Prüfung wichtiger Eckdaten laden wir Sie zu einem Gespräch in unserem Büro ein, um unsere künftige Zusammenarbeit zu besprechen. Letztendlich ersetzt schließlich nichts den persönlichen Kontakt vor Ort. …lesen Sie hier mehr!

 

Phase 2 – Sanierung

Nach einer vertraglichen Übereinkunft verlieren wir keine Zeit und bringen Ihren Fall sofort ins Rollen: Wir schalten unsere Rechtsanwälte ein, um sämtliche Möglichkeiten der Intervention in ihrem Zwangsversteigerungsverfahren prüfen zu lassen. Was wir dann genau tun hängt vor allem von Ihrer individuellen Situation ab. In den meisten Fällen spielt die Suche nach Kapitalgebern eine große Rolle, aber auch einige andere Punkte sind in dieser Phase essenziell. …lesen Sie hier mehr!

 

 Phase 3 – Aufbau

Haben sich genügend Kapitalgeber gefunden, werden die Verträge mit diesen ihrer Situation entsprechend aufbereitet. Das bedeutet, dass ein Kaufvertrag über Ihre Immobilie aufgesetzt wird und die Kapitalgeber Ihnen Ihre Immobilie abkaufen, während sie gleichzeitig zur Miete in dieser wohnen bleiben können. Ein Kernelement des Kaufvertrages ist auch eine notarielle Rückkaufoption. Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihre Immobilie zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu exakt dem Preis zurückkaufen können, für den Sie diese verkauft haben.

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Phase 4 – Der Neuanfang

In vielen Fällen bietet es sich an den Rückkaufzeitpunkt der Immobilie bis zu zehn Jahre in die Zukunft zu legen. Nach Ablauf dieser zehn Jahre gibt es wesentliche Unterschiede zu Ihrer anfänglichen Situation:
•    Sie sind vollständig entschuldet
•    Sie haben eine saubere SCHUFA und einen Score von mindestens 90%
•    Sie haben Eigenkapital angespart und können nun eine Baufinanzierung abschließen, die Sie nicht noch einmal in die Situation einer Zwangsversteigerung befördert.

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Beim durchlaufen dieser vier Phasen werden wir Sie zu keinem Zeitpunkt im Stich lassen! Gemeinsam mit uns können Sie Ihre Immobilie in vier Phasen vor einer drohenden Zwangsversteigerung retten!